Ostseegespräch 11.11.14: Gerichte oder Gesetzgeber – Wer hat in Skandinavien das letzte Wort in Verfassungsfragen?
Anders als in Deutschland gibt es in Skandinavien bis heute keine Verfassungsgerichte, die überprüfen, ob Gesetze verfassungsgemäß sind. Diese Aufgabe wird vielmehr von den Fachgerichten wahrgenommen. Die praktische Bedeutung des richterlichen Prüfungsrechts nordischer Prägung bleibt spürbar hinter dem Einfluss zurück, den die Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht hat. Während die Karlsruher Richter in den vergangenen Jahrzehnten weiterlesen…