Anders als in Deutschland gibt es in Skandinavien bis heute keine Verfassungsgerichte, die überprüfen, ob Gesetze verfassungsgemäß sind. Diese Aufgabe wird vielmehr von den Fachgerichten wahrgenommen. Die praktische Bedeutung des richterlichen Prüfungsrechts nordischer Prägung bleibt spürbar hinter dem Einfluss zurück, den die Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht hat. Während die Karlsruher Richter in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder Gesetze verworfen haben, ist dies in Dänemark und Schweden bis heute nicht vorgekommen. Auch die norwegischen Gericht üben das Prüfungsrecht äußerst zurückhaltend aus. Wie ist dieser Unterschied zu Deutschland zu erklären? Diese Frage war der Ausgangspunkt eines juristischen Dissertationsvorhabens, dessen Ergebnisse im Ostseegespräch vorgestellt werden.
Dr. Robert Kessel war von 2007 bis 2009 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtsvergleichung (Nordosteuropa) der Universität Greifswald. Seit 2013 ist er Rechtsanwalt in Berlin. Sein Forschungsinteresse liegt in Hinblick auf Skandinavien insbesondere im Bereich der Verfassungsvergleichung und der gerichtlichen und außergerichtlichen Konfliktlösung.
Ort und Zeit: Dorotheenstr. 24, Haus 3, Raum 3.231 „Henrik Steffens“; 11. November 2014, 19.00 Uhr.